Hochschule für Musik Freiburg
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Stellenangebot
Beschäftigungsumfang
Teilzeit
Datum der Veröffentlichung
13-03-2023
Bewerbungsfrist bis
26-03-2023
Berufsbezeichnung
Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Mitarbeit im Technischen Dienst (m/w/d) (Beschäftigungsumfang 50 %)
Stellenbeschreibung
Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Mitarbeit im Technischen Dienst (m/w/d) (Beschäftigungsumfang 50 %)
zunächst befristet bis zum 29. Februar 2024 zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (bis Entgeltgruppe 6 TV-L).
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
– Aufbau, Einrichten und Durchführung der internen Veranstaltungen und Gastspiele des Hauses
– Betreuung der Medientechnik in den Versammlungs- und Seminarräumen der Hochschule
– Mitwirkung und technische Unterstützung des Lehrbetriebs unserer Musikhochschule
mit Probenbetreuung
– Technischer Betrieb der bühnentechnischen Anlagen für Licht-, Projektions- und Tontechnik
– Bedienung der Lichtstellenanlage auf Basis der ETC Ethernet-basierten Netzwerksysteme;
– Steuerung mit Gio @5-Konsole
– Einrichtung und Übertragung von Videokonferenzen mit Netzwerktechnik
Anforderungen
– Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
– Erfahrungen in der Veranstaltungstechnik und Künstlerbetreuung
– Organisatorisches Geschick und hohe Zuverlässigkeit
– Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten nach Vereinbarung und Dienstplan; vorzugsweise in der
Spätschicht 18:00 – 22:00 Uhr
Vertretungen und Mitarbeit in der Haustechnik
Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Hochschulumfeld. Die Hochschule für Musik Freiburg ist bestrebt, den Anteil von Frauen bei den Beschäftigten zu erhöhen und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen an
Datenschutzhinweis
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Rektorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.