Frist abgelaufen: Bühnenmeister*in / Meister*in Veranstaltungstechnik (Studio / Bühne)

Frist abgelaufen: Bühnenmeister*in / Meister*in Veranstaltungstechnik (Studio / Bühne)

Staatstheater Cottbus

Eckdaten:

Art der Anzeige: Stellenangebot | Berufsbezeichnung: Bühnenmeister*in / Meister*in Veranstaltungstechnik (Studio/Bühne) | PLZ des Einsatzortes: 03046

Beschäftigungsumfang: Vollzeit | Erfahrungslevel: Führungsposition | Stellenanzeigen-ID: MPJ-25-03-27-966

 

Datum der Veröffentlichung 29.03.2025

Bewerbungsfrist bis 24.04.2025

 

Stellenbeschreibung:

Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) (BKC-F) ist Träger des Staatstheaters Cottbus und des Brandenburgischen Landesmuseums für moderne Kunst. Die BKC-F beschäftigt zurzeit 380 Mitarbeiter*innen und 9 Auszubildende.

Das Staatstheater Cottbus sucht zum 01. September 2025 eine*n

Meister*in für Veranstaltungstechnik
mit dem Schwerpunkt Bühnentechnik

Die Stelle ist in Vollzeit (40 Stunden / Woche) befristet bis zum 31. Oktober 2026 zu besetzen.

Unser Angebot an Sie:

– ein abwechslungsreiches, verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet
– Arbeit in einem dynamischen, besonderen und außergewöhnlichen Umfeld
– gelebte Transparenz und offene Kommunikation
– 35 Tage Urlaub
– zusätzliche Leistungen auf Grundlage des TV-L, wie z.B. Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und Jahressonderzahlung
– Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
– pro Spielzeit zwölf kostenfreie Tickets für Vorstellungen des Staatstheaters Cottbus
– ein jährlich stattfindendes Betriebsfest zum Beginn der Spielzeit
– kostenlose Wasserspender in allen Häusern

Anforderungen

Idealerweise bringen Sie folgende Voraussetzungen mit:

– abgeschlossene Meister*inausbildung als Meister*in für Veranstaltungstechnik, gleichwertige oder höherwertige Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung als Bühnenmeister*in an Theatern
– Pyroschein bzw. die Bereitschaft, diesen in einem betrieblich organisierten Lehrgang zu erwerben
– Fahrerlaubnis Klasse B, C1 einschließlich Kleintransporter und Kleinbus zur Personenbeförderung (max. 8 Personen)
– CAD-Kenntnisse
– flexible Einsatzbereitschaft im Bühnenbetrieb im variablen Zweischichtsystem einschließlich Wochenend- und Feiertagsarbeit
– teamorientiertes und selbständiges Arbeiten, auch unter Zeitdruck
– hohe Belastbarkeit und Einsatzfreude
– eine schnelle Auffassungsgabe für alle an der Bühne anfallenden Aufgaben
– hohe Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
– Fahrtätigkeit mit Dienstfahrzeugen für Transporte und Personenbeförderung zu Gastspielorten

 

Bewerbungen an:

Wenn Sie diese Ausschreibung anspricht und Sie zur Übernahme großer beruflicher Verantwortung bereit sind, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 24.04.2025 an die:

Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
Personalabteilung
Lausitzer Straße 33
03046 Cottbus

oder per E-Mail an: personal@bkc-f.de (zusammengefasst als ein PDF-Dokument, max. 20 MB)

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Stelle ist in die Entgeltgruppe 9a eingruppiert. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen wird zudem eine Theaterbetriebszulage auf Grundlage des Tarifvertrages zur Theaterbetriebszulage gezahlt.

Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen Herr Günther, Tel.: 0355 / 7824220. Allgemeine Auskünfte zum Ausschreibungsverfahren erhalten Sie von Frau Holick, Tel.: 0355 / 7824105.

Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen in Papierform nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischenbescheiden wird abgesehen.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Kulturstiftung im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z.B. Fahrt- und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.

Die BKC-F fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

Die im Rahmen Ihrer Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

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